Reglement

Zulassungsbedingungen
Zugelassen werden Einzel-und Kollektivaussteller, deren Ausstellungsprogramm in den Rahmen der Veranstaltung passt.
Das OK Härbscht-Märt behält sich zudem vor, bei knappen Platzverhältnissen, Abstriche an den gewünschten Ausstellungsflächen vorzunehmen. Bei Nicht-Einhalten des Ausstellungsreglements behält sich das OK vor, einen Platzverweis auszusprechen.
Die definitive Platzzuteilung erfolgt durch das OK. Spezielle Wünsche der Aussteller werden nach Rücksprache und Möglichkeit, aber ohne Präjudiz berücksichtigt. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen festen Platz.
Nach erfolgter Standzuteilung kann ein Rücktritt nicht mehr erfolgen; das heisst, die volle Standmiete geht zugunsten des Härbscht-Märt. Reklamationen und Beschwerden sind schriftlich an das OK Härbscht-Märt, c/o Thomy Schmid, Schöntalweg 7, 8546 Islikon zu richten.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass gegen Ladengeschäfte, die ohne vorliegende Bewilligung offen halten, seitens der Organisation Härbscht-Märt Anzeige erstattet werden kann. In diesem Fall muss mit einer Busse gerechnet werden.
Fremdwerbung auf dem persönlichen Standplatz ist nicht gestattet.
Die Platzmiete wird in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist ist 21 Tage netto ab Rechnungsdatum.
Falls zwei Wochen vor Märtbeginn noch kein Zahlungseingang feststeht, besteht kein Anspruch auf Plazierung.
Der Standplatz muss am Markttag bis 10 Uhr (eine Stunde vor Marktbeginn bezogen sein. Bei Nichtanwesenheit des Ausstellers kann der Platz neu vergeben werden und der Platzanspruch verfällt.
Falls zwei Wochen vor Märtbeginn noch kein Zahlungseingang feststeht, besteht kein Anspruch auf Plazierung.

Als Zusätze werden nach Aufwand fakturiert:
– Beschädigung durch unsachgemässe Benützung der zur Verfügung gestellten Anlagen.
– Weitere zur Verfügung gestellte Hilfsmittel (Marktstände, Tische und Bänke, usw.).
– Abfallbeseitigung

Attraktionen, die dem Interesse des ganzen Märts dienen und Besucher anziehen (Märt-Bähnli, Musikverein,…) haben Vorrang vor Interessen einzelner Aussteller.

Versicherungen / Haftung
Versicherungen sind Sache der Aussteller. Das OK Härbscht-Märt lehnt jede Haftung ab.

Verkaufsverhandlungen
Für die Verkaufsverhandlungen gelten die behördlichen Vorschriften.
Aussteller mit Lebensmittelverkauf haben sich strikte an die Weisung des Lebensmittelinspektorates des Kt.Thurgau zu halten.

Bau und Gestaltung
Der Aufbau der Stände gehört zur Gesamtgestaltung des Märt und untersteht dem OK. Gestaltung der Ausstellungsfläche sowie Dekoration der Marktstände mit Blumen usw. sind Sache der Aussteller.
Die Einteilung der Stände ist Sache des OK Härbscht-Märt. Spezielle Wünsche der Aussteller werden nach Möglichkeit, aber ohne Präjudiz berücksichtigt.
Alle Aussteller hinterlassen ihren Standplatz in aufgeräumtem, gereinigtem Zustand.
Die Entsorgung des Abfalls ist Sache der Aussteller. Der Boden rund um den Stand muss gereinigt werden (gilt besonders für Anbieter von Esswaren). Bei Verstoss wird eine Gebühr von Sfr 50.- in Rechnung gestellt.

Aufbau und Abbau des Marktstandes
Die bedeutet immer ein kleines Durcheinander. Gegenseitige Rücksicht erleichtert es allen! Am besten auf einander Rücksicht nehmen. Fahrzeuge sind sobald wie möglich zu entfernen. Die Parkplätze von Volg und Landi dürfen am Samstag nicht verwendet werden.

Schädliche Artikel
Der Verkauf von Artikeln, die dem Markt schaden (z.B. Spielzeugwaffen, Scherzartikel, Feuerwerkskörper) ist nicht gestattet.

Arbeitsbewilligung
Nicht Schweizer Bürger müssen über Arbeitsbewilligung verfügen. Alle am Stand tätigen Personen benötigen eine solche Bewilligung.

Mitfahrregeln Märtbähnli

  1. Die Mitfahrt mit dem Märtbähnli erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Bei einem Unfall wird jegliche Haftung durch den Betreiber sowie das OK Härbscht-Märt abgelehnt.
  2. Den Anweisungen vom Personal ist strikte Folge zu leisten.
  3. Während der Fahrt ist das Aufstehen sowie das Hinauslehnen verboten.
  4. Beine und Arme dürfen nicht aus dem Wagen gestreckt werden.
  5. Während der Fahrt darf nicht ein- oder ausgestiegen werden.
  6. Es ist verboten, sich vom fahrenden Bähnli ziehen zu lassen.
  7. Die Sicherheitsleinen an den Wagen dürfen nur vom Fahrpersonal geöffnet oder geschlossen werden.
  8. Es dürfen nur so viele Personen in einem Wagen sitzen, wie auf den Sitzbänken Platz haben. Auf dem Boden oder den Seitenwänden darf niemand sitzen.
  9. Aus Rücksicht auf die mitfahrenden Kindern ist das Rauchen während der Fahrt verboten.
  10. Das Fahrpersonal ist berechtig, Personen die sich nicht an die Regeln halten von der Beförderung auszuschliessen.

Sicherheit bei offenem Feuer, Herdplatten, heissem Öl
Einsatz von offenem Feuer (z.B. Holzkohlegrill, Feuerschalen) oder heissem Öl (z.B. Friteuse) ist nur gestattet, wenn ein geeignetes Löschmittel griffbereit ist.

Anmeldeschluss
Anmeldungen, die nach dem letzten Freitag im August eingehen, können für dieses Jahr nicht mehr berücksichtigt werden.
Mit der Anmeldung akzeptiert der Aussteller die oben erwähnten Bedingungen.
Das Wetter am Markttag liegt in der Verantwortung der Aussteller 🙂

Wir freuen uns auf Sie!

Besuchen Sie unseren schönen Härbscht-Märt in Islikon. Sollten Sie noch Fragen haben oder Informationen benötigen, schreiben Sie uns gerne.

Ihr Team vom
Härbscht-Märt Islikon